Mwst. Regelung für PV-Anlagen ab 01.01.2023

Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Steuersätze

Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Welche Produkte fallen unter die 0% Besteuerung?

Alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Die Produkte sind bei uns im Shop entsprechend gekennzeichnet und werden mit der 0% MwSt. gemäß § 12 Abs. 3 UstG. ausgezeichnet.

WICHTIG für den Käufer:

Mit dem Kauf eines Produktes mit 0% MwSt. gemäß § 12 Abs. 3 UstG., wird bestätigt, dass die Voraussetzungen (siehe oben) für die Anwendung des Steuersatzes von 0% erfüllt sind.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Voraussetzungen entgegen Deiner Bestätigung nicht vorgelegen haben (z.B. durch Prüfung), so erklärst du dich, mit der nachträglichen in Rechnungstellung derzu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden!